Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
In Anlehnung an die EU-Richtlinie 2002/95/EG (Rücknahmeverpflichtung der Hersteller) regelt mit Wirkung zum 24. März 2006 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) "das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" in Deutschland.
Dies bedeutet, dass ab diesem Termin Verbraucherinnen und Verbraucher ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den öffentlichen Sammelstellen zurückgeben können. Die Hersteller wiederum sind verpflichtet, von diesem Zeitpunkt an die dort gesammelten Geräte zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen.
Weiterhin müssen Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. März 2006 in private Haushalte in Verkehr gebracht werden, mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet werden. Dieses Symbol sieht wie folgt aus:
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Die WEEE-Registrierungsnummer lautet: DE 73145443