Entsorgung Altgeräte       

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

In Anlehnung an die EU-Richtlinie 2002/95/EG (Rücknahmeverpflichtung der Hersteller) regelt mit Wirkung zum 24. März 2006 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) "das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" in Deutschland.

Dies bedeutet, dass ab diesem Termin Verbraucherinnen und Verbraucher ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den öffentlichen Sammelstellen zurückgeben können. Die Hersteller wiederum sind verpflichtet, von diesem Zeitpunkt an die dort gesammelten Geräte zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen.

Weiterhin müssen Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. März 2006 in private Haushalte in Verkehr gebracht werden, mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet werden. Dieses Symbol sieht wie folgt aus:

Weitere Informationen zum Thema ElektroG erhalten Sie hier.

 

Die WEEE-Registrierungsnummer lautet: DE 73145443

 

zurück zur Übersicht Umwelt